Geruchsbelästigung: Rauchender Mieter muss ausziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 – 21 S 240/13 –

Das Landgericht Düsseldorf hat die Berufung eines Mieters zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf zur Wehr setzen wollte. Der Mieter hatte die Kündigung für seine Mietwohnung erhalten, weil die Nachbarn sich über die durch das Rauchen ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hatten. Der Mieter muss nun bis zum 31. Dezember 2014 aus seiner Wohnung ausgezogen sein.