Verwertung einer Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses bei streitigen Forderungen des Vermieters unzulässig

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.05.2014 – VIII ZR 234/13 –

Eine Vereinbarung, die es dem Vermieter gestattet, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.