BGH: Kein Anspruch auf Werklohn bzw. Bezahlung bei Schwarzarbeit

Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen hat, kann keinerlei Bezahlung für seine Werkleistung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.04.2014 – VII ZR 241/13 –