Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt auch wenn er nicht der leibliche Vater ist

Wer seine – durch eine bestehende Ehe – gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.11.2013 – II-2 WF 190/13 –