Banken dürfen keinen Erbschein verlangen

BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse für unwirksam.Banken und Sparkassen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf die Vorlage eines kostenpflichtigen Erbscheins bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.2013 – XI ZR 401/12 –