Amphetamine im Getränk – Fahrerlaubnis nach (unbewusstem) Drogenkonsum zu Recht entzogen

 Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass der Landkreis Germersheim einem Kreisbewohner zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen hat, nachdem dieser bei einem Diskothekenbesuch Amphetamine konsumiert hatte. Nach Auslegung des Gerichts ist bereits der Nachweis eines einmaligen Konsums von Amphetaminen für die Annahme des Eignungsausschlusses genügend.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 02.12.2014,- 3 L 994/14.NW –