Vermieter muss bei vorhandener Wohngebäudeversicherung einen vom Mieter verursachten Brandschaden beseitigen

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2014 – VIII ZR 191/13 –

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, dann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.