Keine Helmpflicht: Nichttragen eines Fahrradhelms führt bei Unfall nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens

Fahrradfahrer haben bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Nichttragen eines Fahrradhelms bei einem unverschuldeten Unfall nicht zu einer Anspruchskürzung wegen eines Mitverschuldens führt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2014 ,- VI ZR 281/13 –