Finanzielle Zuwendung an den Lebenspartner kann nach beendeter Beziehung zurückgefordert werden

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob Geldbeträge (hier aus einem Sparbrief), die ein Partner dem anderen während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft überlässt, nach Beendigung der Beziehung zurückgefordert werden können. Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht und darauf verwiesen, dass das Überlassen eines Geldbetrages eher als unbenannte Zuwendung und nicht als Schenkung einzuordnen ist. Mit der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfällt diese Grundlage der Zuwendung, weshalb ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2014 – X ZR 135/11 –